aktivhaus Freising

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Limitiertes Gründungsabo24
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Laufzeit 24 Monate
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69,00 €pro Monat1
inkl. MwSt.

Vorverkaufsangebot bis 24.09.26 :

1️⃣💪 Ab sofort GRATIS trainieren im aktivhaus (Am Lohmühlbach 10)

2️⃣💪 1 Monat GRATIS trainieren im neuen aktivhaus (Kepserstraße 37)

3️⃣💪 Startpaket GRATIS (normal 199,-)

💥Dein Abo umfasst folgende Leistungen: ✅ 365 Tage im Jahr für dein Training geöffnet ✅ Modernster Kraft- & Cardiogerätepark ✅ Milon Q - digital gesteuertes Zirkeltraining ✅ five Beweglichkeitstraining ✅ Über 60 Kurse (exklusive Reformer Pilates) ✅ Hyrox-Training-Halle ✅ Wellnessbereich mit drei Saunen, Außenbereich & Soleraum ✅ Mineralgetränke-flatrate ✅ Individuelle Trainingsplanung ✅ Fitnesschecks & Ernährungsberatungen.

💥Das Startpaket für 199,-€ enthält: ✔️ Personaltraining (individuelle Ersteinweisung) + 2 Folgetermine ✔️ App-Zugang & Terminbuchung ✔️ 39 Tage Deutschlandweites Gasttraining Fitnessverbund (DSSV & Fitnesspartner) ✔️ 2x 7 Tage V.I.P. Gastkarten für deine Freunde ✔️ individuelle Ernährungsanalyse & 14 Tage zielgerichteter Ernährungsplan ✔️ Premium-Willkommenspaket (Adidas Sporttasche, edle Trinkflasche)

Kündigungsfrist: 1 Monat

Vertragsstartdatum: 11.10.2026

Nutzungsstartdatum: heute

Alle Preise inkl. MwSt.
Limitiertes Gründungsabo12
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Laufzeit 12 Monate
ab
79,00 €pro Monat2
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💥 Das Startpaket für 199,-€ enthält: ✔️ Personaltraining (individuelle Ersteinweisung) + 2 Folgetermine ✔️ App-Zugang & Terminbuchung ✔️ 39 Tage Deutschlandweites Gasttraining Fitnessverbund (DSSV & Fitnesspartner) ✔️ 2x 7 Tage V.I.P. Gastkarten für deine Freunde ✔️ individuelle Ernährungsanalyse & 14 Tage zielgerichteter Ernährungsplan ✔️ Premium-Willkommenspaket (Adidas Sporttasche, edle Trinkflasche)

Kündigungsfrist: 1 Monat

Vertragsstartdatum: 11.10.2026

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"Flex" Abo 1 Monat
"Flex" Abo 1 Monat
Laufzeit 1 Monat
ab
99,00 €pro Monat3
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1 Monats Abo

💥Dein Abo umfasst folgende Leistungen: ✅ 365 Tage im Jahr für dein Training geöffnet ✅ Modernster Kraft- & Cardiogerätepark ✅ Milon Q - digital gesteuertes Zirkeltraining ✅ five Beweglichkeitstraining ✅ Über 60 Kurse (exklusive Reformer Pilates) ✅ Hyrox-Training-Halle ✅ Wellnessbereich mit drei Saunen, Außenbereich & Soleraum ✅ Mineralgetränke-flatrate ✅ Individuelle Trainingsplanung ✅ Fitnesschecks & Ernährungsberatungen.

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Aggregator All-In
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Aggregator + Du trainierst über einen Aggregator und möchtest trotzdem das volle Aktivhaus-Erlebnis genießen? Mit Aggregator + ergänzt du deine bestehende Mitgliedschaft um unsere komplette Aktivhaus-Kundenreise & die Mineralgetränke. Enthalten sind: ✅Persönlicher Trainertermin ✅Individuelle Trainingsplanung ✅Regelmäßige Seca-Körperanalyse ✅Persönliche Betreuung mit festen Trainingsterminen ✅Kontinuierliche Trainingsanpassungen für optimale Ergebnisse ✅Mineralgetränke-Flatrate So verbindest du die Flexibilität deiner Aggregator-Mitgliedschaft mit der persönlichen Betreuung und den exklusiven Zusatzleistungen des Aktivhauses.

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  1. Fälligkeit/ Vorfälligkeit: Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Beginn des Leistungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Startpaket ist mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Ruhezeitklausel: Der Mitgliedschaftsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Das bedeutet, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den vereinbarten Zeitraum ruhen. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung des Studios (z.B. wegen einer Epidemie, Pandemie wie z.B. CoVid-19), die nicht von dem Studio zu vertreten ist, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der hoheitlich angeordneten Schließung. Dabei verkürzt sich ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der Schließungszeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
  2. Fälligkeit/ Vorfälligkeit: Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Beginn des Leistungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig. Das einmalige Startpaket ist mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Ruhezeitklausel: Der Mitgliedschaftsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Das bedeutet, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den vereinbarten Zeitraum ruhen. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung des Studios (z.B. wegen einer Epidemie, Pandemie wie z.B. CoVid-19), die nicht von dem Studio zu vertreten ist, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der hoheitlich angeordneten Schließung. Dabei verkürzt sich ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der Schließungszeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
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